Wenn Sie am 20. Februar nicht in Ihr Wahllokal gehen können oder sich mehr Zeit für die Wahl nach dem neuen Wahlrecht nehmen möchten, können Sie per Briefwahl wählen. Sie können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen, diese werden dann Ihnen dann per Post zugesendet.

Beantragen

Dazu drucken Sie den Briefwahlantrag aus und senden Sie diesen an die Geschäftsstelle der Bezirkswahlleitung, die für Ihre Wohnadresse zuständig ist. Die Anschriften finden Sie unten auf dem Antrag.

> laden Sie hier den Briefwahlantrag herunter

oder

> beantragen Sie die Briefwahl online beim Landeswahlamt

 

Wählen

Bei der Briefwahl müssen Sie die beiden Stimmzettel für die Bürgerschaftswahl sowie die beiden Stimmzettel für die Bezirksversammlungswahl in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit einem Wahlschein in einem zweiten, größeren Umschlag verpacken. Eine genaue Anleitung finden Sie auch in Ihren Briefwahlunterlagen, die Sie per Post bekommen.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 20. Februar 2011 um 18:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlleitung eingegangen sein.

> hier erfahren Sie, wie das neue Wahlrecht funktioniert: Sie haben je 5 Stimmen auf 4 Stimmzetteln.

 

Informieren

> mehr Informationen zur Briefwahl erhalten Sie auf den Seiten des Landeswahlamtes

Angebote zum Artikel


Materialien und Serviceangebote